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   LSG Hamburg, 04.07.2005 - L 4 B 177/05 ER SO   

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https://dejure.org/2005,29180
LSG Hamburg, 04.07.2005 - L 4 B 177/05 ER SO (https://dejure.org/2005,29180)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.2005 - L 4 B 177/05 ER SO (https://dejure.org/2005,29180)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - L 4 B 177/05 ER SO (https://dejure.org/2005,29180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Schulden im Rahmen der Berechnung von Grundsicherungsbedarf; Art und Weise der Auszahlung von Grundsicherungsleistungen; Auszahlung von Wohnungsmiete an den Hilfeempfänger selbst durch den Leistungsträger; Überweisung von Grundsicherungsleistungen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2005 - L 4 B 177/05
    Was die Frage einer Überweisung von Grundsicherungsleistungen direkt an den Vermieter betrifft, hält es der Senat zwar für zweifelhaft, ob etwa § 17 Abs. 2 SGB XII hier im Ermessenswege eine solch einschränkende Regelung über die Form der Leistungserbringung zuließe (vgl. Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschl. v. 16.4.2002, ESVGH Bd. 52 S. 175), zumal der Antragstellerin in der Vergangenheit eine zweckwidrige Verwendung der für die Unterkunft vorgesehenen Mittel wohl nicht vorzuwerfen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 19.5.1994, BVerwGE 96 S. 71).
  • LSG Hessen, 27.06.2007 - L 4 B 152/07

    Streitwert in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten

    Weshalb der Bescheidungsantrag in der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Regel auf die völlige Beseitigung der Belastung gerichtet sein soll, erschließt sich dem Senat weder aus den Gründen der zuvor genannten Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen noch aus anderen Erkenntnisquellen, weshalb er bei seiner bisherigen Rechtsprechung verbleibt, wonach in der Regel bei Bescheidungsanträgen der Regress- bzw. Honorarkürzungsbetrag nur zur Hälfte in den Streitwert einfließt (so etwa Beschlüsse vom 5. Oktober 2005, L 4 B 79/05 KA und vom 15. November 2005, L 4 B 177/05 KA sowie Urteile vom 25. April 2007, L 4 KA 28/06 und vom 23. Mai 2007, L 4 KA 22/06, L 4 KA 25/06 und L 4 KA 31/06).
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